Rechtlicher Hinweis
In manchen Ländern (insbesondere Deutschland) wird die Teilnahme an Sportwetten unter Zahlung eines Wetteinsatzes als Glücksspiel eingestuft. Die Gesetze für Glücksspiel sind nicht einheitlich innerhalb der EU geregelt und variieren von Land zu Land. Seit 01.01.2008 gilt in Deutschland der Glücksspiel-Staatsvertrag. Daher ist das Wetten auf Ergebnisse von Sportveranstaltungen, unter Zahlung eines Wetteinsatzes, erst ab einem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
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