Unsere persönliche Erfahrung mit der Wettsteuer
Beim bekannten Buchmacher bet365 erhielten wir eine exklusive Antwort bezüglich der Wettsteuer. Derart detailliert informierte uns bisher kein anderer Anbieter weshalb wir die E-Mail hier noch einmal zitieren wollen. Daraus hervorgeht unter anderem, dass die Wettsteuer bei bet365 nur bei gewonnenen Wetten erhoben wird. Nach einer genaueren Recherche konnten wir feststellen, dass dies bei mehreren Bookies der Fall ist, was wir als sehr positiv bewerten.
Die E-Mail, die wir von bet365 erhielten, seht ihr hier noch einmal Wort für Wort:
Wir sind verpflichtet, bei allen Sportwetten in Deutschland eine Steuer von 5 % abzuführen. Dies wurde von den zuständigen Behörden festgesetzt, um den Richtlinien des Rennwett- und Lotteriegesetzes gerecht zu werden und ist eine Standardprozedur, welche die gesamte Sportwettenbranche betrifft.
Wir haben jedoch beschlossen, die Steuer nur bei gewonnenen Wetten (wo ein Gewinn ausgezahlt wird) zu erheben. Bei verlorenen Wetten (kein Gewinn), wird die gesetzlich verlangte 5%ige Steuer von uns übernommen und an die zuständigen deutschen Behörden weitergeführt.
Um sicherzustellen, dass Gewinne nach Steuerabzug nicht geringer ausfallen als der ursprüngliche Einsatz, wird die Mindestquote für Einzelwetten auf 1,06 bzw. 3/50 festgelegt. Es ist weiterhin möglich, Wetten mit Quoten von weniger als 1,06 bzw. 3/50 zu platzieren, sofern dieser Teil einer Mehrfach- bzw. Kombiwette darstellen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die kumulativen Quoten 1,06 bzw. 3/50 ergeben oder höher als dieser Mindestwert sind.
Sollten Sie weitere Fragen haben, werden Sie möglicherweise zur Bestätigung Ihrer vierstelligen Sicherheitsnummer aufgefordert. Diese Nummer haben Sie bei der Registrierung Ihres Kontos selbst ausgewählt.